Die Einstufung durch den Verfassungsschutz hat keine rechtliche Auswirkung außerhalb der Tätigkeit des Verfassungsschutz. Sie erlaubt ihm, mehr und andere Mittel zur Beobachtung einzusetzen.
Ich hoffe ja wohl mal ein Wahlverbot und Berufsverbot für Mitglieder. Mein Vater durfte damals kein Lehrer werden, weil er bei den Maoisten mitdemostriert hat. (Da ich mal in Kambodscha war und die Totenschädelpyramiden gesehen habe, weiß ich was für ne geistige Verwirrung er damals hatte)
Mitglied einer extremistischen Gruppe zu sein, dürfte mit der Verfassung nicht vereinbar sein. Meiner Meinung nach müssten alle Betroffenen aus dem Beamtenverhältnis fliegen.
und was dann? Kann man die Scheißer dann endlich in die Sonne schießen oder ist das so nutzlos wie eine Rüge an die Bild ?
Die Einstufung durch den Verfassungsschutz hat keine rechtliche Auswirkung außerhalb der Tätigkeit des Verfassungsschutz. Sie erlaubt ihm, mehr und andere Mittel zur Beobachtung einzusetzen.
Ich hoffe ja wohl mal ein Wahlverbot und Berufsverbot für Mitglieder. Mein Vater durfte damals kein Lehrer werden, weil er bei den Maoisten mitdemostriert hat. (Da ich mal in Kambodscha war und die Totenschädelpyramiden gesehen habe, weiß ich was für ne geistige Verwirrung er damals hatte)
Mitglied einer extremistischen Gruppe zu sein, dürfte mit der Verfassung nicht vereinbar sein. Meiner Meinung nach müssten alle Betroffenen aus dem Beamtenverhältnis fliegen.
so nen Wahl- und Berufsverbot wäre ja schon mal etwas. Daumen sind gedrückt.