Das System, die Monocam, besteht aus einem leistungsfähigen Laptop, einer Kamera und einer KI-gestützten Software, die sogenannte Ablenkungsverstöße voll automatisiert erkennt, also wenn jemand am Steuer ohne Freisprechanlage telefoniert oder in sein Handy tippt. Das Programm wurde vorher mit rund 20.000 Fotos von Fahrzeugführern gefüttert, die das taten. Die Kamera filmt dann den fließenden Verkehr, die Software gleicht das Geschehen auf der Straße mit den Bildern der Handysünder ab. Ist da ein Mobiltelefon im Bereich des Fahrers? Und falls ja, wird es von einer Hand umschlossen? Trifft das zu, signalisiert das Programm einen Treffer. Den schauen sich dann Kontrollkräfte vor Ort an. Am Ende entscheidet immer der Mensch, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht.
Wenns illegal ist, wird es hoffentlich weggeklagt werden.
2 Monate später kommt dann ein Gesetz, was das ganze legalisiert.
Zynisch? Wer, ich?
Ich verstehe im Beitrag ehrlich gesagt nicht, was daran illegal sein soll. Die Aufnahmen werden nicht dauerhaft gespeichert, nur bei einem “Treffer”. Ähnlich sieht es momentan bei Dashcams aus. Man darf nicht dauerhaft den Verkehr filmen, aber die letzten X Minuten auf Knopfdruck speichern darf man.
Nein, “man” darf nicht die letzten Minuten speichern. Der Staat ist sowieso nicht “man”, der braucht immer für alles eine Grundlage. Dazu gab es ein Karlsruhe welches sich mit der Abstandsmessung via VKS 3.0 beschäftigt hat und die Aufzeichnung ohne Anlass als Verfassungswidrig beurteilt hat. Denn anders als bei einem Geschwindigkeitsblitzer wo die Aufzeichnung nach dem messtechnischen Ermitteln des Verstoßes (=Anlass) auslöst, wird bei Monoblitzern und wurde bei Abstandskontrollen erst aufgezeichnet und dann Ausgewertet ob ein Verstoß vorlag.
2 BvR 941/08
Und genau hier sehe ich einen technischen Unterschied. Der Videostream wird halt nicht aufgezeichnet und mit der Videodatei eine Auswertung gemacht. Vielmehr passiert die Auswertung zeitgleich und nur, wenn ein Treffer vorliegt, wird der Verstoß abgespeichert. Somit ist das Sammeln der Daten tatsächlich erst nachdem ein Verdacht (KI schlägt an) für einen Verstoß vorliegt.
Eine Aufzeichnung findet bereits statt, wenn Daten im Speicher vorgehalten werden. Das gilt auch für Ringspeicher. Was im privaten Rahmen noch durch geht, ist für den Staat unzulässig. Dieser braucht wirklich für jede Handlung die in Bürgerrechte eingreift eine eigene Rechtsgrundlage.
Wer wirklich glaubt, dass die Polizei Daten, die die einmal erhoben hat, wieder löscht, dem ist nicht mehr zu helfen.
Es gibt keine Kontrollinstanz und es wird immer wieder bekannt, das erhobene Daten, ob legal ist illegal, genutzt oder missbraucht werden. Ob es nun die Bewegungsprofile von Pkw sind, Zugangsdaten für Onlinedienste, die privaten Adressen von Stars oder die neue - geheime - Telefonnummer der Ex-Frau.Ich bin der letzte, der seine Daten einfach hergibt und froh wäre, dass alle meine Daten hätten. Zugleich muss ich aber sagen, dass wie in meinem anderen Kommentar beschrieben die Daten ja gar nicht erst erhoben werden. Ein Abspeichern erfolgt erst dann, wenn die KI anschlägt.
Man könnte durchaus darüber streiten, ob das temporäre speichern im RAM schon ein abspeichern im technischen Sinne erfüllt (wenn nein, könnte ich dann gefahrlos illegale Medien über einen Server bereitstellen, welcher zwar über massig RAM, aber keinen klassischen Massenspeicher verfügt?), aber mir geht’s eher darum: die Polizei erhebt die Daten per Laptop. Diese Laptop wird von der Polizei technisch betreut. Die Polizei ist die Instanz, welche die Einhaltung der korrekten Datenspeicherung überprüft. Wer sagt, dass die Daten eben nicht doch von dennplozisten vor Ort gespeichert werden? Oder zu “Testzwecken” eine Kopie des datenstreams angelegt wird?
Deine Aussage ist inhaltlich auch nicht korrekt: die Daten werden in dem Moment erhoben, in dem sie erzeugt werden, also eine Kamera filmt.
Ich verstehe deinen Punkt (auch wenn dein Vergleich mehr als hinkt, aber darum gings ja nicht ;)) und stimme dir zu, dass sollte die Kamera einfach nur einen Videostream zur Verfügung stellen, der auf Polizei-Hardware ausgewertet wäre, hat das mehr als nur einen komischen Beigeschmack. Demnach kann ich hier nur spekulieren. Im Beitrag ist nämlich nicht erwähnt, ob am Laptop tatsächlich einfach nur der Videostream ankommt.
Wenn auf besagtem Laptop nun der Stream illegal kopiert wird ist das eine eigene Straftat, die meiner Meinung nach nicht zwangsweise dafür sorgt, dass das ganze System verboten werden muss. Demnach müsste man ja auch alle Blitzer verbieten, weil die Möglichkeit besteht, dass da ein Polizist am System rumgefummelt hat und die Blitzerkamera dann doch die ganze Zeit filmt.
ergo: schweres Thema bei dem ich mich nicht wohl fühle weiter zu diskutieren, da mir einfach einige Dinge im Beitrag zu schwammig sind. Ich sage nicht, dass der Beitrag falsch ist. Aber einige Kommentare haben mir ein bisschen zu sehr den Teufel an die Wand gemalt.
Muss schon eine sehr gute Optik sein, wenn die KI unterscheiden kann ob ich mir ein Telefon oder eine Tafel Schokolade ans Ohr halte.
Deshalb entscheidet am Ende ja immer noch der Mensch. Ist halt nur einfacher, jemanden ein paar Bilder durchschauen zu lassen, als dass der da die ganze Zeit steht und allen ins Auto schauen muss.
Waren Kameras die Nummernschilder zu registrieren um auf Straßenabschnitten die Geschwindigkeit zu kontrollieren nicht illegal? Aber in das Auto darf man jetzt einfach filmen?
Die sind nur illegal wenn von vorne geblitzt wird.
Wie alle hier mal wieder ihre Liebe zu Bürgerrechten und Datenschutz neu entdecken wenn es darum geht asoziales und gefährliches Verhalten (Handy am Steuer bei über 100km/h) zu ahnden.
Wenn man das tun will muss man halt vorher eine saubere Rechtsgrundlage schaffen.
Es kann doch nicht sein, dass sich die Polizei einfach ständig eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegsetzt.Es wurde vom Datenschutzbeauftragten geprüft und genehmigt.
Vielleicht habe ich es überlesen, aber im Verlinkten Artikel sehe ich dazu nichts.
Hast du dafür irgendeine Quelle?
Wenn jeder und jede „Ablenkungsfrei“ fahren würde, müssten wir jetzt nicht darüber diskutieren, ob die Erfassung nun rechtswidrig war oder nicht.
Das hat jetzt aber was von “wer nichts zu verbergen hat…”.
Mal ganz unabhängig vom konkreten Fall finde ich, dass sich deutsche Behörden und gerade die Polizei gefälligst an geltendes Recht zu halten haben.
Dass sie das ständig nicht tun und es auch nie ernste Konsequenzen hat ist ein großes Problem für die Rechtsstaatlichkeit.Im Straßenverkehr geht es um das soziale Miteinander, nicht um eine persönliche/private Angelegenheit, bei der man (da stimme ich dir zu) etwas verbergen möchte.
Bei allen Privatsphäre- und Persönlichkeitsrechten geht es um Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte.
Wenn es einen guten Grund gibt da einzugreifen, was hier ja sein kann, dann muss man eine saubere Rechtsgrundlage schaffen.
Gerade die Polizei, als einziger Inhaber der Staatsgewalt hat sich gefälligst penibel an geltendes Recht zu halten.Der persönliche Bereich einer Person hört da auf wo der der anderen beginnt. Wer am Steuer nicht aufmerksam ist, gefährdet massiv den anderen.
Ich stimme dir zu 100% zu, dass die Exekutive sich zu 100% an geltendes Recht halten muss. Nur wäre diese Diskussion hier nicht nötig, würde jeder und jede besser auf einander acht geben.
Nur wäre diese Diskussion hier nicht nötig, würde jeder und jede besser auf einander acht geben
Das lässt sich über jedes Gesetz sagen.
Prinzipiell spricht nichts gegen die Maßnahme aber wenn man sie für nötig hält muss man halt vorher die entsprechenden Grundlagen vorbereiten.