Es ist einer von vielen Ausrastern bei Protesten der Letzten Generation: In Stralsund verliert ein LKW-Fahrer im Sommer die Nerven und zieht Aktivisten von der Straße. Das Gericht verhängt nun eine Geldstrafe und ein Fahrverbot. Ein anderes Vergehen wird nicht geahndet.
Ich habe mal einen Unfall als Zeuge mitbekommen, bei dem ein rechtsabbiegendes Auto ein kreuzendes Fahrrad angefahren hat. Der Fahrradstreifen war von der Straße durch eine Reihe Pflanzkästen teilweise verdeckt und das Fahrrad hatte kein Licht und keine Reflektoren im Dunkeln. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die besondere Gefährderhaftung dennoch eine fahrlässige Körperverletzung begründet, und der Fahrer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Urteil im aktuellen Fall ist für mich daher nur als politisch motiviertes Urteil begreifbar, indem das Gericht die Tatsachen gezielt falsch interpretiert, um ein mildes Urteil begründen zu können. Das Gericht weiß, dass es sonst so eine geringe Geldstrafe nicht begründen könnte und versucht sich aus meiner Sicht durch eine schräge Interpretation abzusichern.
Wenn man Menschen auf der Straße schon erkannt und deswegen angehalten hat, ist es aus meiner Sicht hirnrissig, anzunehmen, dass die ja schon nicht mehr da sein werden, weil man sie körperlich angegriffen hat.
Ich hoffe, dass dieses Urteil in der Berufungsinstanz auseinandergenommen wird.
Bin kein Jurist, aber das Problem könnte sein, dass sowohl versuchte Körperverletzung als auch fahrlässige Körperverletzung hier nicht anwendbar sind. Bei dem von dir geschilderten Fall war es ja auch “nur” fahrlässige Körperverletzung, aber hier wurde anscheinend keiner verletzt. Alleine deswegen sollte man, wenn man in solchen Fällen Opfer ist auch kleinere Verletzungen wie Prellungen zu Protokoll geben, aber ohne Verletzten auch keine fahrlässige Körperverletzung.
Es bleibt also nur versuchte Körperverletzung. Nach meinem Rechtsempfinden nimmt jemand, der einfach wieder anfährt während er damit rechnen muss, dass Personen vorm Fahrzug sind, billigend in Kauf diese zu verletzen. Von daher wäre der Versuch der Körperverletzung, eventuell sogar gefährlichen Körperverletzung gegeben. Das Gericht sah das anscheinend anders.
Die Reduktion auf eine Nötigung ist rechtlich imho tatsächlich schwierig, es gäbe genug andere Straftatbestände die zutreffen - genauso wie das Anführen des fehlenden Vorsatzes - der Vorsatz ist hier ja nicht erheblich,da die potentiellen Straftaten alle auch fahrlässig begangen werden können bzw. es im Regelfall im Straßenverkehr sogar werden. Faktisch sind durchaus andere Straftatbestände denkbar (und mich würde wundern wenn die LG keinerlei Verletzungen zu Protokoll gegeben hat bzw. den beteiligten Beamten keinerlei Verletzungen auffielen).
Aber oftmals ist die Berichterstattung auch so schlecht,dass für mich gilt: Ich bin sehr auf die schriftliche Urteilsbegründung gespannt.
Ich glaube wir können den LKW als Waffe sehen die geeignet ist zu töten und es wäre noch gefährlich. Wenn es überhaupt versuchte gefährliche Körperverletzung gibt