Es ist einer von vielen Ausrastern bei Protesten der Letzten Generation: In Stralsund verliert ein LKW-Fahrer im Sommer die Nerven und zieht Aktivisten von der Straße. Das Gericht verhängt nun eine Geldstrafe und ein Fahrverbot. Ein anderes Vergehen wird nicht geahndet.
Die Reduktion auf eine Nötigung ist rechtlich imho tatsächlich schwierig, es gäbe genug andere Straftatbestände die zutreffen - genauso wie das Anführen des fehlenden Vorsatzes - der Vorsatz ist hier ja nicht erheblich,da die potentiellen Straftaten alle auch fahrlässig begangen werden können bzw. es im Regelfall im Straßenverkehr sogar werden. Faktisch sind durchaus andere Straftatbestände denkbar (und mich würde wundern wenn die LG keinerlei Verletzungen zu Protokoll gegeben hat bzw. den beteiligten Beamten keinerlei Verletzungen auffielen).
Aber oftmals ist die Berichterstattung auch so schlecht,dass für mich gilt: Ich bin sehr auf die schriftliche Urteilsbegründung gespannt.