KasimirDD@feddit.de to Deutschland@feddit.deDeutsch · 8 months agoVerfassungsschutz plant offenbar Einstufung der gesamten AfD als »gesichert extremistische Bestrebung«www.spiegel.deexternal-linkmessage-square62fedilinkarrow-up112arrow-down12
arrow-up110arrow-down1external-linkVerfassungsschutz plant offenbar Einstufung der gesamten AfD als »gesichert extremistische Bestrebung«www.spiegel.deKasimirDD@feddit.de to Deutschland@feddit.deDeutsch · 8 months agomessage-square62fedilink
minus-squaretobi@feddit.delinkfedilinkDeutscharrow-up0·8 months agoDas Bundesverfassungsgericht ist unabhängig. Das heißt, dass niemand ihm sagen darf, wie es entscheiden soll. Auch nicht der Bundeskanzler oder die Regierung. Diese Unabhängigkeit ist ganz wichtig in einer Demokratie. https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/b/bundesverfassungsgericht.html
minus-squareRoflmasterbigpimp@lemmy.worldlinkfedilinkDeutscharrow-up2·8 months agoJa aber Das Bundesverfassungsgericht kann nur auf Antrag tätig werden. Was die Regierung tun könnte wäre den Antrag stellen.
minus-squareShialac@lemmy.worldlinkfedilinkDeutscharrow-up2·8 months agoIch zitiere von der Website des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Parteiverbotsverfahren: “Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.” Ohne einen solchen Antrag kann das Bundesverfassungsgericht gar nicht handeln. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html;jsessionid=C09A5639EFC08356EC881A629A34E390.internet002
minus-squarebrainrein@feddit.delinkfedilinkDeutscharrow-up1·8 months agoDas könnte sich aber unter einer AfD-Regierung schnell ändern.
minus-square0x815@feddit.delinkfedilinkDeutscharrow-up1·8 months agoJa, wir könben froh sein, dass das so ist. Aber wenn niemand Klage einreicht, dann gibt es auch kein Urteil.
minus-squarecrispy_kilt@feddit.delinkfedilinkDeutscharrow-up1·edit-28 months agoDeswegen sagte ich ja “VOR das BVerfG bringen” und nicht “der Kanzler entscheidet”. Was er tun muss, ist Klage einreichen.
Das Bundesverfassungsgericht ist unabhängig. Das heißt, dass niemand ihm sagen darf, wie es entscheiden soll. Auch nicht der Bundeskanzler oder die Regierung. Diese Unabhängigkeit ist ganz wichtig in einer Demokratie. https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/b/bundesverfassungsgericht.html
Ja aber Das Bundesverfassungsgericht kann nur auf Antrag tätig werden. Was die Regierung tun könnte wäre den Antrag stellen.
Ich zitiere von der Website des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Parteiverbotsverfahren:
“Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.”
Ohne einen solchen Antrag kann das Bundesverfassungsgericht gar nicht handeln.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html;jsessionid=C09A5639EFC08356EC881A629A34E390.internet002
Das könnte sich aber unter einer AfD-Regierung schnell ändern.
Ja, wir könben froh sein, dass das so ist. Aber wenn niemand Klage einreicht, dann gibt es auch kein Urteil.
Deswegen sagte ich ja “VOR das BVerfG bringen” und nicht “der Kanzler entscheidet”. Was er tun muss, ist Klage einreichen.