Kurze… nee, lange Geschichte, die einem Freund neulich passiert ist:
Freund kommt nach Erledigungen zu seinem Rad zurück (vor einigen Jahren für ein paar hundert Euro bei einer bundesweit agierenden großen Kette mit vielen Fahrradläden erworben), das er irgendwo in der Stadt angeschlossen hatte. Neben dem Rad steht ein Polizeibeamter zusammen mit einem wildfremden Menschen, und dieser wildfremde Mensch behauptet, das Rad meines Freundes gehöre dem wildfremden Menschen, mein Freund habe es gestohlen, der wildfremde Mensch würde sein Fahrrad, sein Eigentum, das Eigentum des wildfremden Menschen, genau wiedererkennen, es gehöre ihm, der Freund müsse das gestohlene Rad sofort rausgeben.
Freund so: Hääääääääääääääääääääh?
Der Polizeibeamte fragt meinen Freund nach einem Eigentumsnachweis, das wäre zum Beispiel ein Kaufvertrag mit Rahmennummer (RAHMENNUMMER!), und zufällig hat mein Freund den Aktenordner mit den Kaufverträgen nicht dabei und muss deshalb das Rad losmachen und dem Polizisten aushändigen - Sicherstellung bis zur Klärung des Eigentums, kann sich derjenige auf der Wache abholen, der das Eigentum nachweisen kann mit einem Kaufbeleg mit einer Rahmennummer (RAHMENNUMMER!), wer zuerst kommt, radelt zuerst, kein Witz.
Freund fährt angepisst mit dem Bus nach Hause, stürmt zum Aktenordner mit den Kaufverträgen - Entsetzen: Keine Rahmennummer (RAHMENNUMMER!) auf dem Kaufvertrag für das Rad, die bundesweit agierende große Kette mit den vielen Fahrradläden hat da keine eingedruckt, und er hatte damals nicht darauf geachtet, war nämlich im Traum nicht auf die Idee gekommen, dass das mit der Rahmennummer (RAHMENNUMMER!) mal wichtig werden könnte.
Die Geschichte nimmt in der Folge noch ein paar dramatische Wendungen, u.a. weil die bundesweit agierende große Kette mit den vielen Fahrradläden die Sache mit der Rahmennummer (RAHMENNUMMER!) bei dem Verkauf vor einigen Jahren aber mal so richtig in den Sand gesetzt hat, und deshalb muss beim Hersteller in den Lieferungen von vor zig Jahren die Rahmennummer (RAHMENNUMMER!) recherchiert und aus den Lieferbelegen rausgesucht werden, was einige Wochen dauert, und noch ein paar mehr solcher Mätzchen.
Ende vom Lied: Freund hat irgendwann einen Kaufbeleg mit Rahmennummer (RAHMENNUMMER!) in der Hand und stürmt damit zur Polizeiwache, wo das Rad steht - und erfährt völlig entgeistert, dass dieser wildfremde Mensch das Rad wohl inzwischen abgeholt hatte mit einem Kaufvertrag mit Rahmennummer (RAHMENNUMMER!). WAAAAS?
Nein, das mit dem inzwischen abgeholten Rad ist so nicht passiert, das war nur so ein Alptraum, den der Freund die ganze Zeit während der Klärung der Rahmennummer (RAHMENNUMMER!) hatte. Alptraum also nicht wahrgeworden, sondern mein Freund bekommt sein Rad an dem Tag zurück - klar, er hat ja einen Kaufbeleg mit Rahmennummer (RAHMENNUMMER!).
Er hat allerdings auch erfahren, dass dieser wildfremde Mensch wohl nochmal auf der Wache war und versucht hatte, das Rad in die Finger zu bekommen - der Mensch hatte nämlich ein Foto der Rahmennummer (RAHMENNUMMER!) vorzeigen können. Wie kam der Typ an ein Foto der Rahmennummer (RAHMENNUMMER!)? Hatte der Vogel vermutlich gemacht, als er das Rad entdeckte und bevor er die Polizei rief, kann nicht anders sein. Dreist, oder? Die Polizei hat das Rad allerdings nur aufgrund des Fotos korrekterweise nicht rausgerückt, denn es fehlte dem wildfremden Menschen halt ein Kaufbeleg mit Rahmennummer (RAHMENNUMMER!).
Freund erfährt nicht, was draus wird, ob die Polizei noch etwas ermitteln will in die Richtung - ist ihm auch egal, er hat endlich sein Rad zurück und kann damit nach Hause radeln. Zuhause zwei Aktionen: 1. Kaufbeleg mit Rahmennummer (RAHMENNUMMER!) in den Ordner mit den Kaufverträgen, damit er den Kaufbeleg mit der Rahmennummer (RAHMENNUMMER!) in Zukunft jederzeit griffbereit hat, und dann hat er noch 2. die Rahmennummer (RAHMENNUMMER!) an seinem Rad mit Panzerband zugeklebt und zusätzlich mit Paketschnur umwickelt (Optik egal, Besitz ist wichtig), damit nicht wieder wildfremde Leute eben jene Rahmennummer (RAHMENNUMMER) einfach so abfotografieren können.
Und nun der naheliegende Rad Rat: Achtet darauf, dass ihr jederzeit einen Kaufbeleg mit Rahmennummer (RAHMENNUMMER!) vorlegen könnt, dann könnt ihr bei solchen schrägen Aktionen oder auch beim leider nicht seltenen hundsnormalen Fahrraddiebstahl das Eigentum nachweisen. Sollte man auch bei Käufen von privat an privat klären, dann lasst euch das Original des Kaufbelegs mit Rahmennummer (RAHMENNUMMER!) mit dem Rad mitgeben und setzt einen Kaufvertrag mit Rahmennummer (RAHMENNUMMER!) und mit Personendaten des Verkäufers auf, es gibt für solche privaten Käufe wohl geeignete Vordrucke beim ADFC. Gerne auch alle Räder bei der Polizei registrieren - und das geht wohl, ihr ahnt es schon, nur mit einem Kaufbeleg mit Rahmennummer (RAHMENNUMMER!).
Jederzeit sichere Fahrt euch allen.
Desoxyribonukleinsäure.
Weiß ich doch :)