Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.

Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

  • okiloki@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    9
    arrow-down
    1
    ·
    1 year ago

    Plus es müsste eine weitere, öffentlich zugängliche Tür geben, durch die du einfach durchlaufen könntest (ÖPNV, Fahrrad, Beine).

    • Xoronil@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      2
      arrow-down
      1
      ·
      1 year ago

      Jop. Und im Zweifel noch kleinere Türen für parallel verlaufende Nebenstraßen auf die ausgewichen werden kann.