Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.
Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.
Uff, also einfach meine Nötigung ankündigen dann ist es keine Nötigung weil angekündigt?
Wäre interessant wie das Urteil aussehen würde wenns umgekehrt gewesen wäre…
Was meinst du mit umgekehrt?
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Umgekehrt eben:
Denkst du denn, dass es vielleicht, zwecks Verfügbarkeit, einen Unterschied gibt zwischen dem öffentlichem Nahverkehr und Privat -Fahrzeugen?
Ich hab mich beim Lesen der Begründung erst mal gefragt, ob denn genau angekündigt wurde, welche Straßen blockiert werden, ansonsten hätte ja absolut JEDER, der in Berlin unterwegs ist, laut Gericht vorsorglich auf den ÖPNV umsteigen können.
Da würde ich bezweifeln, dass der ÖPNV diese Kapazitäten hat. Ich war zwar erst einmal für ein paar Tage in Berlin, aber die U-Bahnen und Busse waren schon immer recht voll, trotz gleichzeitig voller Straßen. Und Busse fallen ja eh weg, denn diese sind ja genau so betroffen wie Autos, bleibt eigentlich nur die U-Bahn. Also meint das Gericht, dass sämtliche Leute, die in ihren privat Autos und in Bussen unterwegs sind, in die U-Bahn passen würden, wenn das als Alternative genannt wird?
Dann setzt die BVG für die Schicht auf der Strecke mehr Fahrzeuge ein. Es lassen sich nicht nur mehr Autos auf die Straße, sondern auch mehr Trams auf die Schiene bringen. Klappt sogar bei Fußballspielen, bei denen 50.000 zum selben Ziel wollen. Würden die in Massen das Auto nutzen, würde der Verkehr genauso zum erliegen kommen.
Mhhh also das ist in Bezug auf die Letzte Generation jetzt schon etwas konstruiert mMn.
Unabhängig davon betrachtet verklagt auch niemand die Gewerkschaften aufgrund der Streiks wegen Nötigung. Der recht spontan angekündigte Streik wurde unterbunden, aber das war auch das Höchste der Gefühle.
Von daher sage ich spontan: Lirum Larum wie rum. Ist beides Protest, keine Nötigung.
Soweit ich weiß sind angekündigte Streiks des Bahnpersonals auch keine Nötigung.
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glaubst du das wenn du das dieser Quatsch richtiger wird wenn du es öfter sagst?
offensichtlich gibt es einen Unterschied zwischen Mord und Stau…
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Ist das jetzt ein Trollversuch oder fällt es dir wirklich so schwer diese 2 völlig unterschiedlichen Dinge zu vergleichen?
Das Gericht stellt fest, dass man einen angekündigten Stau einfach umgehen kann. Wo zur Hölle sagt das Gericht, dass ein Mord ok ist weil man nicht im Stau warten will? Wir warten.