Das Landgericht Berlin hat in einer neuen Entscheidung zu Klimablockaden erstmals den Vorwurf der Nötigung gegen Klimaaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ abgelehnt. Stattdessen erklärte es, dass angesichts angekündigter Blockaden Autofahrern „ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit (…) generell möglich“ sei. Zudem sei eine Blockade von etwas mehr als einer halben Stunde „hinsichtlich der üblichen Stauzeiten“ in Berlin „moderat“, heißt es in dem Beschluss vom 31. Mai, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Der Artikel führt dann weiter aus, dass es Einzelfallabhängig ist.