Ab März 2024 kann bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 80km/h (Ortsgebiet) bzw. 90km/h (außerhalb) das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Ab März 2024 kann bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 80km/h (Ortsgebiet) bzw. 90km/h (außerhalb) das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Wird allerhöchste Zeit dass gegen Raser härter durchgegriffen wird!