Ab März 2024 kann bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 80km/h (Ortsgebiet) bzw. 90km/h (außerhalb) das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

  • Domi@lemmy.secnd.me
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    1 year ago

    Wer mit 130 durchs Ortsgebiet fährt darf auch gerne zusätzlich den Führerschein lebenslang abgeben.

    • bbbutch@feddit.de
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      1 year ago

      Unbedingt! Aber hilft hald auch nur ein bisschen, in letzter Zeit liest man ja immer öfter wieder von Rasern oder durch Substanz beeinträchtigten Fahrern die ohne gültigen Führerschein unterwegs waren

      Das hier zb, erst wenige Tage her: https://ooe.orf.at/stories/3211299/

      “Er schien unter Drogen zu stehen, ein Arzt stellte später die Fahruntauglichkeit fest. Außerdem fanden die Polizisten im Auto Drogen, das Auto war nicht zugelassen, und der Mann hat keinen Führerschein.”

  • PoisonedPrisonPanda@discuss.tchncs.de
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    1 year ago

    off topic:

    letztens bei mir in der pampa, beim einzigen kreisverkehr des dorfes.

    dem auto nach zu urteilen ein vornehmer gentleman der bestimmt zu den leistungsträgern zählt, dreht seine runden im kreisverkehr. mit qualmenden reifen, ca 4-5 runden bis er dann mit gfühlt vollgas die dorfstraße weiter brettert.

    da denk ich mir schon. hat die welt net gnug probleme? muss des sein?